Honorar
Für die Erstellung von Gutachten
Die Honorare für die Erstellung für Gutachten sind vom Schwierigkeitsgrad, der Größe der Immobilie und dem Aufwand abhängig. Bei Marktwertgutachten ist zum Beispiel die Höhe des ermittelten Marktwertes für das zu erhebende Honorar maßgebend. Wir orientieren uns dabei an die Honorartabelle des „Bundesverbandes der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen“ (BVS). Auf Wunsch sind wir gerne bereit Pauschalvereinbarungen zu treffen. Beratungen und gutachterliche Stellungnahmen sowie Mediationsverfahren werden nach Stundenaufwand abgerechnet. Zu jedem Gutachten berechnen wir unsere Auslagen für die Beschaffung benötigter Unterlagen (wie z.B. Lageplan und Luftbild) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.