Unterlagen
Benötigte Unterlagen für eine Verkehrswertermittlung
Damit die Verkehrswertermittlung keine „Luftschlösser“ baut, sondern auf dem Boden der Tatsachen bleibt, sind einige Unterlagen ein Muss. Wir beraten Sie gerne hierzu, wie zu der Einholung von fehlenden Dokumenten.
Für die Erstellung eines Gutachtens und der treffsicheren Verkehrswertermittlung werden verschiedene Unterlagen benötigt.
Im Wesentlichen sind dies:
- ein aktueller Grundbuchauszug
- ein Baulastenauszug
- eine Flächenberechnung
- Grundrisspläne
- ein Lageplan
- Miet- oder Pachtverträge (bei vermieteten oder verpachteten Objekten)
In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Mieteinnahmenaufstellungen (bei vermieteten Objekten)
- Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen oder gewerblichem Teileigentum)
- die letzte Hausgeldabrechnung / Protokoll der letzten Eigentümerversammlung (bei Eigentumswohnungen oder gewerblichem Teileigentum)
- Baubeschreibung
- Angaben zu evtl. Rechtsauseinandersetzungen
- Angaben zu Investitionen in den letzten Jahren
- Angaben zu Instandhaltungsrückständen
Für jedes Gutachten erfolgt eine ausführliche Objektbegehung, bei der auch eine Fotodokumentation angefertigt wird. Sollten nicht alle Unterlagen präsent sein, so sind wir Ihnen gerne bei der Beschaffung behilflich.
EINE AUFLISTUNG DER JEWEILS BENÖTIGTEN UNTERLAGEN FÜR JEDEN OBJEKTTYP
Immobilienbewertung
EINIGE IHRER VORTEILE:
- Sicherheit bei der Bewertung eines Objektes
- Hilfe bei der Beschaffung aller notwendigen Unterlagen
- Detaillierte Erfassung aller wesentlichen Informationen zu einer Immobilie
Mit diesen Dokumenten werden Investoren und Verkäufer gleichermaßen abgesichert: durch die Offenlegung der Dokumente und klare Verhältnisse werden Interessen gewahrt und langwierige Streitigkeiten aufgrund unzureichender Angaben weitgehend vermieden. Der Auszug aus dem Grundbuch klärt über die Besitzverhältnisse exakt und zuverlässig auf und informiert über eventuelle Belastungen durch Hypotheken, Kredite oder ähnliches. Verdeckte Miteigentümer oder an den Boden gebundene Schulden werden so sichtbar gemacht – durch die Angabe bei der Verkehrswertermittlung wird dies dem möglichen Käufer ebenso zur Kenntnis gebracht, wie wir es in die Wertermittlung einfließen lassen. Der Baulastenauszug hingegen ist für die Risikoeinschätzung einer Immobilie relevant. Neben der Klärung eines möglichen Wegerechtes gibt es je nach Einzelfall bestimmte mögliche Auflagen, die bei einer Immobilie zu beachten sind. Zudem wird hier offengelegt, ob die baurechtskonformen Zustände gewährleistet sind – der Baulastenauszug zeigt außerdem, welche Handlungen zu unterlassen, zu dulden, oder auszuführen sind. Ein Beispiel zur Verdeutlichung wäre etwa die Abstandsflächenbaulast, die eine Bebauung bestimmter Bereiche untersagt. Mit Flächenberechnungen, Grundrissplänen und Lageplan werden dann die Details der Immobilie an sich bestimmt. Diese Dokumente geben Aufschluss über das Gebäude selbst, über die Größe, Position und Aufbau. Selbstverständlich machen wir eine gründliche und detailgenaue Objektbegehung, um auch den baulichen Zustand zu dokumentieren und auf mögliche Instandhaltungsrückstände hinzuweisen. Mit den Miet- oder Pachtverträgen in den entsprechenden Fällen werden außerdem Chancen und Risiken für den neuen Besitzer ermittelt. Ein vollständig vermietetes Haus macht für einen neuen Besitzer, so dieser nicht großflächig renovieren will, weniger Umstände. Es müssen keine neuen Mieter gesucht werden, und es gibt Mieteinnahmen. Ähnlich verhält es sich mit der Pacht, die sowohl von Vorteil wie von Nachteil für den neuen Besitzer sein kann – dies zur Kenntnis zu bringen und damit die Chancen und Risiken zu verdeutlichen, ist Teil unserer Aufgabe. In Einzelfällen erforderlich sind Angaben etwa über Teileigentum (gewerblich), Rechtsstreitigkeiten, Investitionen in die Immobilie oder dessen Ausbleiben bis zu Instandhaltungsrückständen. In allen diesen Fragen beraten wir Sie gerne ausführlich, recherchieren, forschen nach und erstellen ein solides Gutachten, damit Sie als Käufer oder Verkäufer sicher über den aktuellen, korrekten Wert informiert sind.